Köln, den 22. April 2024. Mit der umfassenden Cybersicherheitsrichtlinie NIS2, die bis 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgewandelt werden muss, legt die EU neue Mindeststandards für Cybersicherheit fest. NIS2 betrifft dabei deutlich mehr Unternehmen als der Vorgänger NIS1, stellt höhere Anforderungen und steigert den Durchsetzungsdruck. Diese Auswirkungen betreffen auch Schweizer Unternehmen, die in der EU tätig sind.
Wir stehen Ihnen als Partner bei der Einführung von NIS2 zur Seite.